Praxis-Tipp: Bezug des Familienheims erst 1 1/2 Jahre nach Tod des Erblassers
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/bezug-des-familienheims-erst-1-12-jahre-nach-tod-des-erblassers_170_541680.html
Diese Website verwendet Cookies um die Benutzererfahrung zu verbessern. In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie Näheres zu unserer Verwendung von Cookies und wie Sie diese einschränken können.
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/bezug-des-familienheims-erst-1-12-jahre-nach-tod-des-erblassers_170_541680.html