Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
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Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten eingebracht.Mehr zum Thema 'Automatischer Informationsaustausch'...Mehr zum Thema 'Steuerhinterziehung'...
- Sächsisches FG: Restnutzungsdauer nach § 253 Abs. 2 Satz 4 BewG nach...am 22. Juli 2026 um 7:03
Von einer verlängerten Restnutzungsdauer ist auszugehen, wenn ein Umbau zu einer Verlängerung der Gesamtnutzungsdauer geführt hat. Der Steuerpflichtige hat die Einzelheiten der tatsächlich durchgeführten Sanierung zu beweisen, so das Sächsische FG. Mehr zum Thema 'Gebäude'...Mehr zum Thema 'Bewertungsgesetz'...
- Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Insolvenz in der...am 22. Juli 2026 um 6:41
Das gilt im laufenden Klageverfahren ebenso wie für eine Nachzahlung in der Schlussabrechnung. Der VGH München zieht die Linie und verlangt zugleich die Anzeige der Insolvenz.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Beihilfe'...
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Die Finanzverwaltung hat eine Broschüre "Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025" veröffentlicht, die einen Überblick über zentrale steuerpolitische Indikatoren in EU- und einigen anderen ausgewählten Industriestaaten gibt.Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...
- LfSt Rheinland-Pfalz: Steuerliche Behandlung von Weinbaubetrieben ohne...am 22. Juli 2026 um 5:15
Das LfSt Rheinland-Pfalz hat in einer Verfügung zur Gewinnermittlung von Weinbaubetrieben, die keine vollständige Buchführung vorweisen können, Stellung genommen.Mehr zum Thema 'Gewinnermittlung'...