Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
- FG Münster: "Zwölftelregelung" des Kirchensteuergesetzes NRWam 18. Februar 2026 um 13:40
Das FG Münster hat entschieden, dass die "Zwölftelregelung" zur Berechnung der Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie bestimmt, wie viel Kirchensteuer jemand zahlen muss, wenn er im Laufe eines Jahres aus der Kirche austritt.Mehr zum Thema 'Kirchensteuer'...Mehr zum Thema 'Grundgesetz'...
- FG Münster: Fehlender Datenabgleich bei Kirchensteuerfestsetzungam 18. Februar 2026 um 13:39
Das FG Münster hat entschieden, dass das Finanzamt Kirchensteuerbescheide nach § 175b Abs. 1 AO ändern oder aufheben muss, wenn es wichtige elektronische Daten zur Kirchenzugehörigkeit nicht berücksichtigt hat. Das gilt auch, wenn die Steuerbescheide bereits endgültig waren.Mehr zum Thema 'Kirchensteuer'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...
- FG Münster: Reichweite einer Empfangsvollmachtam 18. Februar 2026 um 13:25
Das FG Münster hat entschieden, dass eine als Generalvollmacht ausgestaltete Empfangsvollmacht auch für die Übersendung eines Haftungsbescheides zu beachten ist. Entsprechend hat das Gericht die angefochtene Einspruchsentscheidung antragsgemäß isoliert aufgehoben.Mehr zum Thema 'Vollmacht'...Mehr zum Thema 'Einspruch'...
- BayLfSt: Verfügbares Vermögen im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfungam 18. Februar 2026 um 7:25
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit einer aktuellen Verfügung Klarstellungen zur Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG im Kontext von Erbauseinandersetzungen getroffen. Insbesondere geht es um den Begünstigungstransfer und die Ermittlung des verfügbaren Vermögens.Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...
- Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: OVG Münster: Verwaltungspraxis...am 18. Februar 2026 um 7:22
Das OVG Münster hat klargestellt, dass bei Überbrückungshilfen nicht der Wortlaut der Förderrichtlinie, sondern die tatsächliche Verwaltungspraxis maßgeblich ist. Zudem gilt: Nach dem 30.6.2022 sind Bewilligungen nur noch bei sicherem Rechtsanspruch möglich.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...