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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.

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JÜRGEN WEISLEIN

Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen

Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.

Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe

Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.

Finanz- und
Lohnbuchführung

Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.

Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating

Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.

ÜBER UNS

Kompetenz aus Erfahrung

Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.

Vertraulich.

Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.

Persönlich.

Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.

Bewiesen.

Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.

AKTUELLES

Wir halten Sie auf dem Laufenden

  • BFH: Wirkt sich die Rückfallklausel auch auf im Tätigkeitsstaat steuerfreie...
    am 30. März 2026 um 8:00

    In Aussetzungsbeschlüssen hat sich der BFH zur Frage geäußert, ob im ausländischen Tätigkeitsstaat steuerfreie Einkünfte aus unselbständiger Arbeit in Deutschland steuerpflichtig sind. Der BFH ließ zwar im Besprechungsfall keine Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu, weil das Finanzamt rechtsfehlerhaft zu geringe Einkünfte der Besteuerung unterworfen hatte. Erhebliche Zweifel an der Rückfallklausel hat der BFH dennoch, wie sich auch aus einem Beschluss v. 11.3.2026 (VI B 45/25 (AdV)) zu in Luxemburg gewährten steuerfreien Überstundenvergütungen ergibt.Mehr zum Thema 'Doppelbesteuerung'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Arbeitnehmer'...

  • BFH: Wirksamer Wiedereintritt in die Kirche richtet sich nach Kirchenrecht
    am 30. März 2026 um 6:45

    Selbst eine Kirchensteuerpflicht kann Jahrzehnte nach vermeintlichem Wiedereintritt in die Kirche in Frage gestellt werden. Ob ein wirksamer Kircheneintritt außerhalb des Haupthausstandes möglich ist, richtet sich nach dem innerkirchlichen Recht und nicht nach den Vorstellungen des Finanzgerichts.Mehr zum Thema 'Kirchensteuer'...Mehr zum Thema 'Finanzgericht'...

  • BFH: Rückwirkendes Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes verfassungsgemäß
    am 30. März 2026 um 6:15

    Die rückwirkend auf den 1.7.2016 beschlossene Anwendung von § 13b Abs. 10 ErbStG durch das erst am 4.11.2016 verkündete Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist verfassungsrechtlich zulässig. Es bestand mit dem Gesetzesbeschluss durch den Bundestag – trotz anschließendem Vermittlungsausschuss – kein Vertrauen mehr in den Fortbestand der Altregelung.Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Betriebsvermögen'...Mehr zum Thema 'Grundgesetz'...

  • BGH: Steuerhinterziehung: BGH ändert Rechtsprechung zur...
    am 30. März 2026 um 6:00

    Der BGH hat seine bislang gefestigte Rechtsprechung zur strafrechtlichen Behandlung unrichtiger, unvollständiger oder unterlassener Umsatzsteuervoranmeldungen und der korrespondierenden Umsatzsteuerjahreserklärung geändert. Er verabschiedet sich vom bisherigen Konzept der prozessualen Tateinheit hinsichtlich der Umsatzsteuervoranmeldung und der Umsatzsteuerjahreserklärung.Mehr zum Thema 'Recht'...Mehr zum Thema 'Steuerhinterziehung'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer-Voranmeldung'...

  • BMF: Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
    am 30. März 2026 um 5:58

    Die Finanzverwaltung hat überarbeitete Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG veröffentlicht.Mehr zum Thema 'Außensteuergesetz'...

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