Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
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- Praxis-Tipp: Steuerbegünstigte Erholungsbeihilfen für Arbeitnehmeram 4. August 2026 um 6:23
Das steuerbegünstigte Gehaltsextra "Erholungsbeihilfe" ist in der Praxis sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern besonders beliebt. Wann können die Vorteile genutzt werden und welche Gestaltungen sind möglich? Mehr zum Thema 'Lohnbuchhaltung'...
- Arbeitslohn: Bildschirmbrille: Abzugsmöglichkeiten und Behandlung in der...am 4. August 2026 um 5:00
Die zunehmende Digitalisierung führt u.a. zu einem Anstieg der Bildschirmarbeit für Unternehmer und Arbeitnehmer. Kleine Sehschäden können den Einsatz einer Bildschirmbrille erfordern oder die lange Arbeit am Bildschirm führt tatsächlich erst zu einer Sehschwäche. Wann und wie können mit der Anschaffung von Sehhilfen verbundene Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden?Mehr zum Thema 'Betriebliches Gesundheitsmanagement'...
- BMF: Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-IDam 4. August 2026 um 4:30
Das Schreiben mit der Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer ist in der Regel das erste Schreiben des Staats, das Eltern für ihr neugeborenes Baby in Deutschland erhalten. Es wurde nun bürgernäher gestaltet.Mehr zum Thema 'Steueridentifikationsnummer'...
- BFH: Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatzam 3. August 2026 um 6:52
Ein Unternehmer, der eine Leistung bezieht, um eine Forderung, die ihren Entstehungsgrund in einer – ggf. auch nur beabsichtigten, jedoch nicht ausgeübten – unternehmerischen Tätigkeit hat, durchzusetzen, ist aus dieser Leistung zum Vorsteuerabzug berechtigt.Mehr zum Thema 'Vorsteuerabzug'...Mehr zum Thema 'Schadensersatz'...Mehr zum Thema 'Beratung'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...