Beratungsqualität aus Erfahrung

Beratungsqualität aus Erfahrung

Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.

Jetzt Termin vereinbaren

Komm ins Team

Komm ins Team

Wir suchen qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die zusammen an einem Stang ziehen wollen.

Jetzt bewerben

Beratungsqualität aus Erfahrung

Komm ins Team

JÜRGEN WEISLEIN

Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen

Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.

Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe

Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.

Finanz- und
Lohnbuchführung

Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.

Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating

Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.

ÜBER UNS

Kompetenz aus Erfahrung

Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.

Vertraulich.

Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.

Persönlich.

Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.

Bewiesen.

Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.

AKTUELLES

Wir halten Sie auf dem Laufenden

  • BFH: Verspätungszuschlag bei Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung im...
    am 7. September 2026 um 7:56

    Hat das Finanzamt einen Verspätungszuschlag als gebundene Entscheidung nach § 152 Abs. 2 AO festgesetzt und wird die Umsatzsteuerfestsetzung während eines Klageverfahrens in der Weise geändert, dass nicht mehr eine Zahllast des Steuerpflichtigen, sondern ein Überschuss zu seinen Gunsten besteht, wird ein nachfolgender Bescheid über die Festsetzung des Verspätungszuschlags Gegenstand des Klageverfahrens, obwohl er nunmehr auf § 152 Abs. 1 AO beruht und daher eine Ermessensentscheidung darstellt.Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Finanzgerichtsordnung'...

  • BFH: Beiträge an einen Schulförderverein können als Schulgeld abziehbar sein
    am 7. September 2026 um 7:00

    Zum Entgelt für den Schulbesuch eines Kindes gehören auch Zahlungen an einen Förderverein, die dieser an den Schulträger weiterleitet, sofern die Verwendung der Mittel zur Finanzierung des normalen Schulbetriebs nachgewiesen ist.Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Sonderausgaben'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...

  • EuG: Vorsteuerabzug trotz verspäteter Mehrwertsteuer-Registrierung
    am 7. September 2026 um 6:57

    Ein Unternehmen, das sich verspätet für die Mehrwertsteuer registriert, darf den Vorsteuerabzug nicht allein deshalb verlieren, weil die vor der Registrierung erworbenen Gegenstände nicht mehr vorhanden sind. Das folgt aus einem neuen Urteil des EuG.Mehr zum Thema 'Vorsteuerabzug'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...

  • Wohnförderkonto: Anzeige der Reinvestitionsabsicht bei Wohn-Riester-Vertrag
    am 7. September 2026 um 6:41

    Wird bei einem Wohn-Riester-Vertrag die Immobilie gewechselt, kann relevant werden, ob die Anzeige einer Reinvestitionsabsicht nach § 92a Abs. 3 EStG zwingend ausdrücklich erfolgen muss und ob die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) an die Datensatzmeldung des Riester-Anbieters gebunden ist.Mehr zum Thema 'Altersvorsorge'...Mehr zum Thema 'Riester-Rente'...

  • Hays Fachkräfte-Index Finance: Wie gewonnen, so zerronnen: Nachfrage nach...
    am 7. September 2026 um 5:17

    Der Hays‑Fachkräfte‑Index Finance geht im zweiten Quartal 2026 um 31 Prozentpunkte auf 62 Prozent zurück. Damit ist die Nachfragebelebung zum Jahresanfang wieder komplett aufgefressen. Der Nachfragerückgang betraf alle Positionen und Branchen. Mehr zum Thema 'Finance'...Mehr zum Thema 'Controller'...

KONTAKTIEREN SIE UNS

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite