Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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Wir suchen qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die zusammen an einem Stang ziehen wollen.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
- BFH Pressemitteilung: Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das...am 18. Mai 2026 um 7:15
Der Aufzeichnungspflicht gemäß § 4 Abs. 7 des EStG wird in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht nur genügt, wenn sämtliche Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und dessen Ausstattung einzeln und zeitnah in einer besonderen Spalte der Ausgabenaufzeichnungen, zumindest aber gebündelt in einem gesonderten schriftlichen oder digitalen Dokument aufgezeichnet werden.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...Mehr zum Thema 'Häusliches Arbeitszimmer'...Mehr zum Thema 'Arbeitszimmer'...Mehr zum Thema 'Aufzeichnungspflicht'...
- BFH: Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft...am 18. Mai 2026 um 7:00
§ 43b Abs. 1 Satz 4 EStG ist nicht anzuwenden, wenn die inländische Tochterkapitalgesellschaft nach Liquidationsbeginn Gewinne an ihre EU-Mutterkapitalgesellschaft ausschüttet, soweit es sich dabei um Gewinne handelt, die in der Zeit vor der Eröffnung des Liquidationsverfahrens entstanden sind.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...Mehr zum Thema 'Kapitalertragsteuer'...Mehr zum Thema 'Liquidation'...Mehr zum Thema 'Doppelbesteuerungsabkommen'...
- BFH: Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO sind keine...am 18. Mai 2026 um 6:45
Ausgleichszahlungen, die der (Insolvenz-)Schuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen Einkünften aus selbständiger Arbeit.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...Mehr zum Thema 'Insolvenz'...Mehr zum Thema 'Selbstständige Arbeit'...Mehr zum Thema 'Betriebsausgaben'...
- Praxis-Tipp – Reisekosten: Geschäftsreisen: Übernachtung und Frühstückam 18. Mai 2026 um 5:30
Unter der Rubrik „Aus der Praxis – für die Praxis“ greifen wir typische Kundenfragen aus den Bereichen Buchführung, Bilanzierung und Steuern auf. Diesmal geht es um ein Thema, das in der Praxis regelmäßig zu Fehlern führt: die Abrechnung von Übernachtungen mit Frühstück. Wir zeigen Schritt für Schritt, was es zu beachten gilt und wie Sie korrekt buchen.Mehr zum Thema 'Reisekosten'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...
- FG: Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften bei § 6b-Rücklageam 18. Mai 2026 um 4:54
Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des 6-Jahreszeitraums i. S. von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG von einer personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die Bildung der Rücklage unschädlich. So hat das FG Münster entschieden.Mehr zum Thema 'Rücklage'...