Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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Wir suchen qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die zusammen an einem Stang ziehen wollen.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
- FG Düsseldorf: Mitarbeiterbeteiligung mit Ausschluss von Azubis und Minijobbernam 15. September 2026 um 6:57
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass der Ausschluss einzelner Arbeitnehmergruppen von der Teilnahme an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für die Anwendung der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 39 EStG schädlich ist.Mehr zum Thema 'Steuerbefreiung'...Mehr zum Thema 'Aktien'...Mehr zum Thema 'Minijob'...
- FG Düsseldorf: Sonderausgabenabzug bei Realsplitting im Trennungsjahram 15. September 2026 um 6:32
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner bereits im Trennungsjahr als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG abziehbar sind, wenn die Ehegatten die Einzelveranlagung wählen.Mehr zum Thema 'Trennungsunterhalt'...Mehr zum Thema 'Unterhalt'...Mehr zum Thema 'Sonderausgaben'...
- FG Münster: Zwangsläufigkeit von Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigenam 15. September 2026 um 6:30
Das FG Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für Fahrten zur Wohnung der Mutter bzw. Schwiegermutter im Zusammenhang mit deren persönlicher und häuslicher Pflege sowie für sonstige Fahrten nicht zwangsläufig sind. Mehr zum Thema 'Außergewöhnliche Belastung'...Mehr zum Thema 'Fahrtkosten'...Mehr zum Thema 'Pflege-Pauschbetrag'...
- BMF/BayLfSt: Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hauseam 15. September 2026 um 6:22
Ein Ende 2025 veröffentlichtes BMF-Schreiben thematisiert ausführlich die Behandlung des Ladens von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause. Eine neue Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern beschäftigt sich mit Zweifelsfragen, die sich daraus ergeben haben.Mehr zum Thema 'Lohnsteuerpauschalierung'...Mehr zum Thema 'Geldwerter Vorteil'...Mehr zum Thema 'Stromkosten'...Mehr zum Thema 'Elektroauto'...
- Serie: Herausforderung Wertpapierbuchhaltung: Teilfreistellungen bei Fonds und...am 15. September 2026 um 6:12
Bei Investmentfonds und ETF hängt die steuerliche Teilfreistellung nicht nur vom Fondstyp ab. Entscheidend sind auch die steuerliche Einordnung des Anlegers und die Steuerart. Gerade bei betrieblichen Depots können die Angaben der Depotbank daher nicht ungeprüft übernommen werden.Mehr zum Thema 'Wertpapier'...Mehr zum Thema 'Buchhaltung'...