Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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Wir suchen qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die zusammen an einem Stang ziehen wollen.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
- OFD Baden-Württemberg: Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacheram 16. Februar 2026 um 10:06
Ab Sommer 2026 soll in der App "MeinELSTER+" eine neue Funktion "okELSTER" verfügbar sein. Damit sollen digitale Steuererklärungen einfacher werden, wie die OFD Baden-Württemberg informiert. Mehr zum Thema 'ELSTER'...Mehr zum Thema 'Steuererklärung'...Mehr zum Thema 'Elektronische Steuererklärung'...Mehr zum Thema 'Digitalisierung'...
- BFH: Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile durch eine grundbesitzende...am 16. Februar 2026 um 8:39
Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters – ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile – rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 GrEStG in der im Streitjahr 2010 geltenden Fassung erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile halten (Fortführung des BFH, Urteils v. 20.1.2015, II R 8/13, BStBl II 2015, 553).Mehr zum Thema 'Grunderwerbsteuer'...Mehr zum Thema 'GmbH'...Mehr zum Thema 'Grundstück'...Mehr zum Thema 'Anteilsübertragung'...
- BFH: Zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberatersam 16. Februar 2026 um 8:27
§ 52d Satz 2 FGO ist auch dann anzuwenden, wenn ein Steuerberater, der von seinem Selbstvertretungsrecht gemäß § 62 Abs. 1 FGO Gebrauch macht beziehungsweise einen Angehörigen gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FGO vertritt, eine finanzgerichtliche Klage als Privatperson erhebt, ohne dabei auf seine Zulassung als Steuerberater hinzuweisen.Mehr zum Thema 'Steuerberater'...Mehr zum Thema 'Finanzgerichtsordnung'...Mehr zum Thema 'Besonderes elektronisches Anwaltspostfach'...Mehr zum Thema 'Elektronisches Postfach'...
- Studie: Auswirkungen von KI auf Geschäfts- und Honorarmodelle in...am 16. Februar 2026 um 7:00
Eine von format C: consulting und der HM Business School durchgeführte Studie untersucht die Auswirkungen von KI und Automatisierung auf Geschäfts- und Honorarmodelle in Steuerberatungskanzleien. Ziel ist es, aktuelle Preisstrategien, technologische Einflüsse und strategische Anpassungen zu analysieren. Die Ergebnisse werden im Mai 2026 veröffentlicht, Teilnehmende erhalten den Bericht kostenfrei.Mehr zum Thema 'Künstliche Intelligenz (KI)'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...Mehr zum Thema 'Honorar'...Mehr zum Thema 'Kanzlei'...
- IDW befasst sich mit dem „wahren“ Wert von Aktien: IDW S 17 zur Beurteilung...am 16. Februar 2026 um 6:00
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat am 28.5.2025 den Entwurf eines IDW Standards: Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen (IDW ES 17) veröffentlicht, der nun als IDW S 17 beschlossen und bekannt gemacht wurde. Mehr zum Thema 'IDW'...