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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.

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JÜRGEN WEISLEIN

Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen

Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.

Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe

Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.

Finanz- und
Lohnbuchführung

Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.

Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating

Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.

ÜBER UNS

Kompetenz aus Erfahrung

Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.

Vertraulich.

Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.

Persönlich.

Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.

Bewiesen.

Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.

AKTUELLES

Wir halten Sie auf dem Laufenden

  • Serie: Herausforderung Wertpapierbuchhaltung: Vorabpauschalen bei Fonds und...
    am 1. September 2026 um 6:05

    Die Vorabpauschale ist rein steuerlich: Handelsrechtlich entsteht kein Ertrag. Im Betriebsvermögen kommt es außerdem auf Fondstyp, Rechtsform und Depotbank an. Besonders bei Auslandsdepots muss die Vorabpauschale häufig selbst ermittelt und dokumentiert werden.Mehr zum Thema 'Wertpapier'...Mehr zum Thema 'Buchhaltung'...

  • FG München: Steuerbefreiung für ein Familienheim
    am 1. September 2026 um 5:45

    Die Steuerbefreiung für ein Familienheim findet laut dem FG München keine Anwendung, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe seinen Lebensmittelpunkt nicht in dem maßgeblichen Wohngrundstück haben.Mehr zum Thema 'Steuerbefreiung'...Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...

  • Standardklauseln der ICC: Incoterms wirksam in den Vertrag einbeziehen
    am 1. September 2026 um 5:00

    Grenzüberschreitende Geschäfte sind in erheblichem Maße mit wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken behaftet. Deshalb ist es wichtig, die Vertragsgestaltung auf eindeutigen und klaren Regelungen aufzubauen. Incoterms entfalten dabei eine ganz besondere praktische Relevanz.Mehr zum Thema 'Finance'...

  • BFH: Wann liegt eine "unverzügliche" Selbstnutzung eines Familienheims vor?
    am 31. August 2026 um 7:57

    Ob ein Familienheim vom Erwerber nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt wurde, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Tatsachen durch das Finanzgericht als Tatsachengericht im konkreten Einzelfall zu entscheiden. Bei der vom BFH entwickelten Karenzfrist von sechs Monaten handelt es sich nicht um eine starre Frist.Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Schenkungssteuer'...Mehr zum Thema 'Steuerbefreiung'...Mehr zum Thema 'Gebäude'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...

  • BFH: Ist-Besteuerung und Betriebsvermögensvergleich
    am 31. August 2026 um 7:51

    Ein Angehöriger eines freien Berufs kann die Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht beanspruchen, wenn er freiwillig seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Freiberufler'...Mehr zum Thema 'Buchführung'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...

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