Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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Wir suchen qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die zusammen an einem Stang ziehen wollen.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
- BMF: Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechtsam 5. Mai 2026 um 7:31
Das BMF hat klargestellt, dass mit der Anwendbarkeit des § 2b UStG auf unternehmerisch tätige juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) eine Haftungsinanspruchnahme dieser jPöR nach § 13c UStG möglich sein kann.Mehr zum Thema 'Juristische Person des öffentlichen Rechts'...Mehr zum Thema 'Haftung'...
- BFH-Kommentierung: Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtungam 5. Mai 2026 um 6:39
In einer aktuellen Entscheidung hat der BFH zur Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung geurteilt.Mehr zum Thema 'Mietvertrag'...Mehr zum Thema 'Bilanzierung'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...
- DStV Stellungnahme: Mehr Tempo bei Außenprüfungenam 5. Mai 2026 um 5:12
Der DStV hat zum Referentenentwurf einer Außenprüfungsordnung Stellung bezogen und begrüßt grundsätzlich das Ziel, Außenprüfungen künftig zeitnäher, risikoorientierter und effizienter durchzuführen. Mehr zum Thema 'Außenprüfung'...Mehr zum Thema 'Betriebsprüfung'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...
- BFH: Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutzam 4. Mai 2026 um 9:11
Die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG setzt jedenfalls seit Inkrafttreten des § 17a UStDV i. d. F. ab 1.10.2013 nicht voraus, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung i. S. d. § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV besitzt.Mehr zum Thema 'Gelangensbestätigung'...Mehr zum Thema 'Innergemeinschaftliche Lieferung'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Steuerfreiheit'...
- BFH: Zur sog. Doppelberichtigung ("Berichtigungssequenz") bei...am 4. Mai 2026 um 9:06
Werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst uneinbringlich gewordene Entgelte für zuvor erbrachte Leistungen vereinnahmt, hängt die mit der Vereinnahmung zulasten des Massebereichs des § 55 InsO vorzunehmende zweite Berichtigung nicht davon ab, dass die erste Berichtigung mit Wirkung zugunsten des Insolvenzbereichs des § 38 InsO zutreffend verfahrensrechtlich durchgeführt wurde.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Insolvenz'...