Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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Wir suchen qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die zusammen an einem Strang ziehen wollen.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
- BMF: Vermietung von Betriebsvorrichtungenam 23. Oktober 2026 um 8:30
Zur Frage der Einheitlichkeit der Leistung hat sich jetzt die Finanzverwaltung zu der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen geäußert, nachdem der BFH vor Kurzem den Streit um die Aufteilung einheitlicher Preise im Übernachtungsgewerbe entsprechend den Vorgaben des EuGH beendet hatte.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Betriebsvorrichtung'...
- Welche Besteuerungsrechte fortbestehen: Deutschland nach dem Wegzugam 23. Oktober 2026 um 7:48
Mit dem Umzug ins Ausland enden deutsche Besteuerungsrechte nicht automatisch. Für die Beratung sind die persönliche Steuerposition, einzelne Einkünfte, weitere Steuerarten sowie Unternehmen und Gesellschaften getrennt zu prüfen.Mehr zum Thema 'Internationales Steuerrecht'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...
- BMF: Buchführung in land- und forstwirtschaftlichen Betriebenam 23. Oktober 2026 um 6:00
Die BMF hat seine Ausführungen zur Buchführung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aktualisiert und den Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu §§ 140, 141 und 144 ergänzt. Mehr zum Thema 'Land- und Forstwirtschaft'...Mehr zum Thema 'Buchführung'...Mehr zum Thema 'Buchhaltung'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...
- BMF: Voraussetzungen der Tonnagesteuer nach § 5a EStGam 23. Oktober 2026 um 5:40
Das Finanzverwaltung hat ihr BMF-Schreiben zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (Tonnagesteuer nach § 5a EStG) geändert.Mehr zum Thema 'Gewinnermittlung'...
- Digitalisierung: Verpflichtung zur Führung elektronischer Entgeltunterlagenam 23. Oktober 2026 um 5:30
Bis Ende 2026 können sich Unternehmen noch davon befreien lassen, ergänzende Unterlagen zu den Entgeltunterlagen in elektronischer Form zu führen. Ab 2027 müssen dann alle Arbeitgeber dieser Verpflichtung nachkommen. Mehr zum Thema 'Entgeltabrechnung'...Mehr zum Thema 'Elektronische Signatur'...Mehr zum Thema 'Betriebsprüfung'...Mehr zum Thema 'Digitalisierung'...