Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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Wir suchen qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die zusammen an einem Stang ziehen wollen.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
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Das OVG Münster hat die Berufung des Landes NRW gegen das Urteil des VG Gelsenkirchen zugelassen, mit dem ein Autohaus seinen Anspruch auf Überbrückungshilfe IV durchgesetzt hatte.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Beihilfe'...
- BGH: Wirksamkeit von Honorarvereinbarungenam 6. Mai 2026 um 6:28
Der BGH hat ein Grundsatzurteil zu Honorarvereinbarungen getroffen, das auch für Steuerberater von großem Interesse ist. Ausgangspunkt ist die Regelung des § 3a RVG, der die Regelung des § 4 StBVV entspricht.Mehr zum Thema 'Honorar'...Mehr zum Thema 'Vergütung'...Mehr zum Thema 'Steuerberater'...
- BFH-Kommentierung: Grunderwerbsteuer: Wenn ein Käufer aus dem Vertrag...am 6. Mai 2026 um 6:00
Will ein Käufer den Immobilienerwerb rückgängig machen, kommt es auf die Vertragsgestaltung an. Sonst kann dennoch für ihn Grunderwerbsteuer anfallen.Mehr zum Thema 'Grunderwerbsteuer'...Mehr zum Thema 'Kaufvertrag'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...
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Das BMF hat die Nichtbeanstandungsregelung für die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland bis zum 31.12.2029 verlängert.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...
- Verhör(t) - Steuerthemen auf der Spur: Podcast: Wenn Fehler passieren – was...am 5. Mai 2026 um 9:58
Fehler gehören zum Alltag – in Kanzleien genauso wie im Cockpit. Doch warum suchen Organisationen reflexartig nach Schuldigen, statt Fehlerketten zu analysieren? Pilot, Speaker und Autor Eckhard Jann erklärt im Podcast, warum das so ist.Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...